FAQ für Übungsleiter*innen

In unseren FAQ beantworten wir Ihnen die meistgestellten Fragen rund um die Lizenzausbildung.

Was muss ich tun, um eine Übungsleiter-Lizenz beim LSB zu erwerben?

Die Ausbildung besteht aus drei Modulen bzw. Bereichen - die Reihenfolge der Absolvierung ist dabei offen:

  • C-30 Modul (Vermittlung von Basiswissen)
  • C-40 Profilmodul Erwachsene (Vermittlung von spezifischen Inhalten mit Zielgruppe "Sport mit Erwachsenen") oder
  • C-40 Profilmodul Kinder (Vermittlung von spezifischen Inhalten mit Zielgruppe "Sport mit Kindern")
  • C-50 Bereich (flexible Auswahl aller Fortbildungen im Umfang von 2 bis 40 LE in den Sportregionen Niedersachsens) 

Was muss noch mit eingereicht werden?

  • Die Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Die Mitgliedsbescheinigung eines Nds. Sportvereins
  • Die ausgefüllte und unterschriebene Verhaltensrichtlinie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

Was kostet die Ausbildung?

ÜL-C:

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  • C-30 Modul
    • 90 Euro (mit niedersächsischer Vereinsanbindung),
    • 180 Euro (Mitgliedsvereinen anderer LSB)
    • 360 Euro (kein Vereinsmitglied)
  • C-40 Profilmodule
    • 120 Euro (mit niedersächsischer Vereinsanbindung)
    • 240 Euro (Mitgliedsvereinen anderer LSB)
    • 480 Euro (kein Vereinsmitglied)
  • C-50 Bereich
    • Je nach Umfang und Art nach Ausschreibung in der jeweiligen Sportregion

ÜL-B:

Basis- und Abschlusslehrgang: mit nds. Vereinsanbindung 120 Euro je Ausbildungsblock, 240

Euro aus Mitgliedsvereinen anderer LSB, 480 Euro die kein Vereinsmitglied sind.

Aufbaulehrgang: Mit nds. Vereinsanbindung 130 Euro je Ausbildungsblock, 260 Euro aus Mitgliedsvereinen anderer LSB, 520 Euro die kein Vereinsmitglied sind.

Muss eine Reihenfolge in den Ausbildungsblöcken beachtet werden?

ÜL-C: Nein.

ÜL-B: Die Reihenfolge der Ausbildungsblöcke ist einzuhalten. Basis-, Aufbau- und Abschlusslehrgang bzw. im Profil Kinder/Jugendliche Basis- und Profillehrgang.

Ab welchem Lebensjahr kann man eine ÜL-C-Lizenz bekommen?

Ab dem 16. Lebensjahr.

Ab welchem Lebensjahr kann man eine ÜL-B-Lizenz bekommen?

Ab 18 Jahre und mindestens ein Jahr im Besitz der ÜL-C-Lizenz.

Werden Vorkenntnisse, berufliche Qualifikationen, bei der Ausstellung einer Lizenz anerkannt?

Gewisse berufliche Qualifikationen, wie z. B. ein abgeschlossenes Sportstudium werden anerkannt. Hier erfolgt eine Lizenzausstellung auf 2 Jahre.

Haben Sie Fragen zur Anerkennung Ihrer Vorkenntnisse? Dann melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail.

@ Den Antrag auf Ausstellung einer DOSB-Lizenz Übungsleiter/in C/B (Breitensport/sportartübergreifend) für anerkannte Zielgruppen finden Sie hier.

 

Kann man einen der drei Ausbildungsblöcke bei einem anderen Träger absolvieren?

Nein, die Durchführung der Aus- und Fortbildung von Lizenzen beider Lizenzstufen obliegt dem LSB und seinen Sportbünden.

Welche Spezifizierung bieten wir zu den Lizenzen an?

Die Lizenzen des LandesSportBundes Nds. sind sportartenübergreifend und nicht sportartspezifisch. Die Profile sind Kinder oder Erwachsene.

Kann die Juleica-Ausbildung für die Übungsleiter-C-Lizenz anerkannt werden?

Zum Teil. Die Teilnehmer*innen, die ihre Ausbildung bei der Sportjugend Niedersachsen oder bei einer Kreis- bzw. Stadtsportjugend absolviert haben, haben die Möglichkeit die ÜL-C Ausbildung Breitensport auf 80 Lerneinheiten zu verkürzen.

Wie alt darf die Erste-Hilfe-Bescheinigung bei Neuausstellung der Lizenz sein?

Nicht älter als zwei Jahre.

Kann eine Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung zur Lizenzverlängerung anerkannt werden?

 Ja, mit max. 5 LE.

Muss bei jeder Verlängerung die unterschriebene Verhaltensrichtlinie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport neu eingereicht werden?

Nein.

Wo kann ich mich für die Aus- und Fortbildungslehrgänge anmelden?

Ist eine Anrechenbarkeit der Fortbildung innerhalb der Lizenzen möglich?

Fortbildungen für ÜL-B können auch zur Verlängerung der ÜL-C-Lizenzen anerkannt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Lizenz?

Grundsätzlich erfolgt die Lizenzbearbeitung innerhalb von 14 Tagen.

Wie erhalte ich meine Lizenz?

Per E-Mail als pdf-Datei. (bitte prüfen Sie auch Ihren Spamordner).

Warum steht auf meiner neuen ÜL-B-Lizenz nicht mehr „HKS/HBS“?

Der LandesSportBund Niedersachsen unterscheidet im Bereich ÜL-B-Lizenzen seit 2018 zwei Profile: Gesundheitstraining für Erwachsene/Ältere und Gesundheitsförderung für Kinder/Jugendliche. Das Profil Gesundheitstraining für Erwachsene/Ältere beinhaltet die Themen Herz-Kreislaufsystem und Haltungs- und Bewegungssystem. Diese werden auf der Lizenz jedoch nicht mehr abgedruckt.

Wie wird der Verlängerungsantrag eingereicht?

Die Unterlagen werden in eingescannter Form als pdf Datei per E-Mail verschickt.

Wohin muss ich den Verlängerungsantrag schicken?

An die E-Mailadresse des LandesSportBundes Niedersachsen: lizenz-bildung(at)lsb-niedersachsen.de

Wie viele Lerneinheiten benötige ich zur Verlängerung meiner Lizenz?

15 LE innerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Lizenz.

Was mache ich, wenn meine Lizenz abgelaufen ist? Wieviel Lerneinheiten (LE) werden für die Verlängerung benötigt?

0 bis 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit                                     = 15 LE Fortbildungen

2 bis 3 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit                                   = 30 LE Fortbildungen

4 bis 10 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit                                 = 40 LE Fortbildungen

Die Verlängerung der Lizenz erfolgt auf vier Jahre. Nach 10 Jahren ist eine Wiederholung der gesamten Ausbildung anzuraten.

Muss bei jeder Verlängerung eine neue Erste-Hilfe-Bescheinigung eingereicht werden?

Nein.

Wird die Sportassistent*innenausbildung sowie die Schulsportassistent*innenausbildung zur Erlangung der ÜL-C-Lizenz angerechnet?

Mit 15 Lerneinheiten. Die Sportassistent*innenausbildung sowie die Schulsportassistent*innenausbildung sind niedrigschwellige Einstiegsangebote, in der Regel für 13-15jährige, und beim LSB nicht als Vorstufe zum Übungsleiter gedacht. Es geht um eine erste Auseinandersetzung mit Gruppen, Regeln und kleinen Spielen, um unterstützend in Schule und Verein tätig werden zu können.

Für die Erlangung einer Übungsleiter*innen-C-Lizenz sportartübergreifend Breitensport werden 15 Lerneinheiten im Flexbereich C-50 anerkannt.

Kann die Lizenz aus einem anderen Bundesland in eine niedersächsische Lizenz umgeschrieben werden?

Ja, wenn der Wohnsitz und die Vereinszugehörigkeit nach Niedersachsen verlegt wurde.

Kann die Lizenz aus einem anderen Bundesland verlängert werden?

Nein, nur wenn der Wohnsitz und die Vereinszugehörigkeit nach Niedersachsen verlegt wurde, kann die Lizenz umgeschrieben und in diesem Zuge verlängert werden. Die dafür notwendigen Fortbildungsnachweise müssen vorgelegt werden.

Wann kann die Lizenz zur Verlängerung eingereicht werden?

Verlängerungen können nur noch im Quartal vor Ablauf des Gültigkeitsdatums vorgenommen werden.

Müssen alle 15 LE für eine Verlängerung beim LSB durchgeführt werden?

Nein, es können auch Fortbildungen bei vom DOSB anerkannten Sportorganisationen gemacht werden. Fortbildungen von kommerziellen Anbietern werden mit max. 7 LE anerkannt.

Wie alt dürfen meine Fortbildungsnachweise sein?

Die Fortbildungen müssen innerhalb der Gültigkeit der Lizenz gemacht werden. Ggfs. kann auch eine Fortbildung nach der vierjährigen Gültigkeit zur Verlängerung anerkannt werden.

Kann meine Lizenz mit mehr oder weniger gesammelten LE für einen längeren oder kürzeren Zeitraum als die vier Jahre verlängert werden?

Nein.

Können Fortbildungsnachweise für die nächste Verlängerung gesammelt werden?

Nein, da sie innerhalb der Gültigkeit der Lizenz gemacht werden müssen.

Für welche Lizenzen kann der Verein eine Bezuschussung über den LSB beantragen?

Nur gültige DOSB Lizenzen, die beim LSB Nds. registriert sind, können von den Vereinen abgerechnet werden.

Weitere Fragen?

Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter der Nummer 0511-1268 389 oder per E-Mail an lizenz-bildung(at)lsb-niedersachsen.de

Die einzelnen Ansprechpartner*innen beim LSB finden Sie hier.