Lizenz-Aus- und Fortbildung für Übungsleiter*innen

Der LandesSportBund Niedersachsen ist Träger der Lizenz-Ausbildungen des Deutschen Olympischen Sportbundes in Niedersachsen.

ÜL C Breitensport

Die Ausbildung zum ÜL C Breitensport (sportartübergreifend) qualifiziert Engagierte in den Vereinen als Übungsleiter*innen tätig zu werden.

ÜL B Prävention

Die Ausbildung zum ÜL B "Sport in der Prävention" qualifiziert Übungsleiter*innen der 1. Lizenzstufe im Gesundheitssport tätig zu werden.

VIBSS-Portal

Im VIBSS-Portal finden Sie viele weitere Informationen zu dem Thema Sportpraxis.

Wer kann teilnehmen?

Um die Aus- und Fortbildungsangebote nutzen zu können, müssen die Teilnehmenden Mitglied in einem Verein des LandesSportBundes Niedersachsen e. V. / DOSB sein. In Ausnahmefällen können Nicht-Vereinsmitglieder an den Veranstaltungen teilnehmen, sie zahlen jedoch einen erhöhten Teilnahmebeitrag. Die Ausstellung von DOSB-Lizenzen ist nur für Sportvereinsmitglieder möglich. Nicht im Sportverein organisierte Teilnehmer*innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Beantragung / Neuausstellung von DOSB-Lizenzen des LSB

  • Nachweise über absolvierte Ausbildungsabschnitte werden auf einem Lizenzantrag vermerkt und vom Ausrichter unterschrieben.
  • Die vollständig ausgefüllten Lizenzanträge werden den für die Ausbildung zuständigen Bildungsreferent*innen der Sportregion vorgelegt und von diesen mit Unterschrift bestätigt und online beantragt. Zuständig ist die Sportregion, bei der der Verein des Lizenzbeantragenden gemeldet ist.
  • Individuelle Lizenzanträge für besondere Zielgruppen (z.B. Polizei, Erzieherinnen, Bundeswehr, Sportlehrer, etc.) werden eingescannt und als PDF-Datei direkt beim LSB Nds. eingereicht und bearbeitet. In Ausnahmefällen kann der Antrag auch auf dem Postweg zugesandt werden.
  • Die neu ausgestellte DOSB-Lizenz-Urkunde wird bei vorliegender Emailadresse im PDF-Format an die Lizenzinhaberin/ den Lizenzinhaber gesandt.

Verlängerung von DOSB-Lizenzen des LSB

  • Im Zuge der Systemumstellung können Verlängerungen von Lizenzen frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit vorgenommen werden.
  • Fortbildungsbescheinigungen (mind. 15 LE innerhalb der Gültigkeit) und Lizenz werden eingescannt als PDF-Datei mit dem Betreff „Lizenzverlängerung“ an folgende Emailadresse: lizenz-bildung(at)lsb-niedersachsen.de gesandt.
  • Eine Zusendung der abgelaufenen Lizenz ist nicht notwendig. Sie erhalten mit jeder Verlängerung eine neue Urkunde im PDF-Format per E-Mail zugesandt.
  • Die neu ausgestellte DOSB-Lizenz-Urkunde wird bei vorliegender Email-Adresse im PDF-Format an die Lizenzinhaberin/den Lizenzinhaber gesandt.

Vorteile einer DOSB-Lizenz

Anspruchsvolle Ausbildung durch qualifizierte Lehrkräfte:

Fachlich und methodisch geschulte und kompetente Lehrkräfte garantieren die hohe Qualität der jeweiligen Ausbildungen.

Transparenz und Vergleichbarkeit durch das Lizenzsystem

Dank des DOSB-Lizenzsystems lassen sich erworbene Qualifikationen transparent einschätzen und bundesweit miteinander vergleichen.

Entwicklungsmöglichkeiten

Das Qualifizierungssystem bietet allen Interessierten die Möglichkeiten, sich neben Beruf, Ausbildung, Studium oder Schule weiterzuentwickeln.

Kostengünstige und flächendeckende Qualifizierungsangebote

Die Sportverbände sind gemeinnützig und verfolgen innerhalb ihres Ausbildungssystems keine kommerziellen Interessen. So zeichnen sich die Teilnahmegebühren durch besondere Sozialverträglichkeit aus. Dezentrale Strukturen ermöglichen außerdem flächendeckende und wohnortnahe Qualifizierungsangebote.

Qualitätssicherung durch lebenslanges Lernen

Wer eine DOSB-Lizenz erwirbt, schließt damit seinen Lernprozess nicht ab. Regelmäßige Fortbildungen sind verpflichtend, um zu gewährleisten, dass immer nach neusten Erkenntnissen und Anforderungen im Verein gearbeitet wird.

DOSB-Lizenzen sind Qualitätsmerkmale

Viele staatliche und gesellschaftliche Institutionen erkennen DOSB-Lizenzen in ihren Systemen an. Vereine können so beispielsweise Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln erhalten, wenn sich Personen mit DOSB-Lizenzen bei ihnen engagieren.

Bildungsurlaub

Die Möglichkeit Bildungsurlaub nach § 10 des niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes zu beantragen, ist generell für Maßnahmen mit einer Mindestdauer von 3 Tagen, die in der Woche stattfinden möglich. Bei Wochenend-Maßnahmen ist kein Bildungsurlaub möglich. Bitte Fragen Sie in jedem Fall den Veranstalter, ob für die entsprechende Maßnahme Bildungsurlaub beantragt wurde.

Verhaltensrichtlinie

Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in unseren Sportvereinen bestmöglich zu schützen. Wir bitten Sie dabei mitzuwirken und dieses, auch nach außen, durch die Unterschrift einer Verhaltensrichtlinie zu dokumentieren.

Das Thema wird in allen Lizenzausbildungen des LandesSportBundes behandelt. Ergänzend werden zukünftig vermehrt Fortbildungen in den Sportbünden zum Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport angeboten. Die unterschriebene Verhaltensrichtlinie ist Voraussetzung für die Ausstellung bzw. Verlängerung der Juleica sowie aller DOSB Lizenzen, die der LSB in seiner Trägerschaft anbietet (zu erkennen an der Unterschrift vom LSB Niedersachsen).

Wir wenden uns auch an diejenigen von Ihnen, die im Erwachsenen- oder Seniorensport tätig sind. Auch Sie können etwas tun, Sie können hinschauen, was in Ihrem Verein passiert, und ansprechen was Ihnen auffällt.

Download: Verhaltensrichtlinie

Download: Verhaltensrichtlinie (leichte Sprache)

 

FAQ für Übungsleitende

In unseren FAQ beantworten wir Ihnen die meistgestellten Fragen rund um die Lizenzausbildung.