Fortbildung und Lizenzverlängerung ÜL C Breitensport

Die Fortbildungen für die ÜL C Breitensport Lizenz dienen dazu, die während der Ausbildung erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und zu erweitern. Diese werden dezentral in den Sportregionen des LSB durchgeführt. Die Fortbildungen der Landesfachverbände und anderer LandesSportBünde werden ebenfalls anerkannt.

Kosten

eintägige Fortbildungen

bis 5 LE        € 15,00              € 30,00*          (€ 50,00)**

6-10 LE         € 30,00              € 60,00*          (€ 100,00)**

für Wochenendveranstaltungen

11-15 LE       € 50,00,             € 100,00*         (€ 130,00)**

16-20 LE       € 70,00,             € 140,00*         (€ 170,00)**

 
*= für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Mitgliedsvereinen anderer LSB.
** = für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht in Mitgliedsvereinen des LSB organisiert sind.
 

Hinweis:

Zur Ausstellung und Verlängerung der ÜL Lizenz muss einmalig die unterschriebene Verhaltensrichtlinie zum Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt vorgelegt werden.

 

Verlängerung der ÜL-C Lizenz Breitensport

Nach Erwerb der Lizenz muss jede Übungsleiterin bzw. jeder Übungsleiter innerhalb von vier Jahren mindestens 15 LE Fortbildung nachweisen, um die Lizenz für weitere vier Jahre zu verlängern. Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation können in 2021 alle 15 LE durch Online Fortbildungen (bitte auf: „Anerkennung mit xx LE zur Verlängerung der ÜL-C Lizenz“ achten) belegt werden.
Der DOSB hat eine automatische Verlängerung um ein Jahr auch in 2021 befürwortet. Dem folgen wir. Die Verlängerung erfolgt quartalsweise. Dennoch kann die Lizenz durch den Nachweis der 15 LE auch gleich um 4 Jahre verlängert werden. (Weitere Informationen)

Soll eine abgelaufene Lizenz verlängert werden, sind im ersten Jahr nach Ablauf 15 LE erforderlich um die Lizenz für drei Jahre zu verlängern. Im 2. und 3. Jahr werden 30 LE und bei der Überschreitung der Gültigkeitsdauer um vier und mehr Jahre 40 LE zur Lizenzverlängerung benötigt. Bei einer Überschreitung der Gültigkeit um 10 oder mehr Jahre besteht die Notwendigkeit der Wiederholung der gesamten Ausbildung.

Wird kein Fortbildungsnachweis erbracht, ist die Lizenz ungültig. Grundsätzlich empfehlen wir, bereits vor Ablauf der Lizenz gezielt, dem eigenen Handlungsfeld entsprechend, Fortbildungen zu besuchen.

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